Altersvorsorge
Jürgen Walslebe GmbH – Versicherungs-Generalagenturen in Berlin. Für Sie als Kunden sind wir das Bindeglied zur Versicherungsgesellschaft. Wir suchen gemeinsam nach Ihrem optimalen Versicherungsschutz.
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Altersvorsorge

Für dich und mich!

supratik chakraborty, „Care.“, https://flic.kr/p/iw3wpd, CC BY-SA 2.0

Weise Entscheidung!
PRIVATE ALTERSVORSORGE ALLGEMEIN

Die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung ist bald nur noch eine Grundversorgung. Schuld daran ist die demographische Entwicklung in Deutschland.

Die Menschen in Deutschland werden immer älter und beziehen dadurch länger Rente als früher. Gleichzeitig werden weniger Kinder geboren und die Anzahl der Beitragszahler sinkt. Während im Jahr 1960 noch acht Beschäftigte auf einen Rentner gekommen sind, stehen derzeit ca. drei Beschäftigte einem Rentner gegenüber. In 30 Jahren wird das Verhältnis der Rentner zu den Erwerbstätigen Hochrechnungen zufolge 2:1 sein.

 

Die Bedeutung der gesetzliche Rentenversicherung nimmt daher kontinuierlich ab. Im gleichen Maße nimmt die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersversorgung zu.

 

Wie die betriebliche oder private Altersvorsorge aussehen sollte, welche der drei durch das Alterseinkünftegesetz geschaffene Schichten der Altersvorsorge (3-Schichten-Modell) für Sie die richtige ist, hängt allerdings von der persönlichen Situation ab und lässt sich nur individuell beantworten. Generell gilt: Je früher Sie anfangen, desto einfacher haben Sie es.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung Ihrer persönlichen Vorsorgestrategie. Rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gern.

Vielseitig nach Ihren Wünschen
PRIVATE ZUSATZVORSORGE

Zur privaten Zusatzvorsorge gehört die private Rentenversicherung ebenso wie die klassische Kapitallebensversicherung. Die Produkte der dritten Schicht des Drei-Schichten-Modells müssen nicht notwendigerweise der Altersvorsorge dienen, können dies aber tun.

 

Beiträge aus diesen Kapitalanlageprodukten erhalten keine steuerliche Förderung. Sie werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Leistungen aus diesen Produkten werden unterschiedlich besteuert. Hinsichtlich der Beleihbarkeit, Vererbbarkeit und Übertragbarkeit bieten diese Produkte hingegen eine hohe Flexibilität. Einige Formen der privaten Zusatzversorgung haben wir für Sie in unseren Downloads zusammengestellt.

 

Lassen Sie sich umfassend und kompetent zum Thema private Zusatzvorsorge beraten. Ganz unverbindlich. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Manuel Alende Maceira, „Zoo de Madrid“, https://flic.kr/p/bZuEJU, CC BY-SA 2.0

Manuel Alende Maceira, „Zoo de Madrid“, https://flic.kr/p/bZuEJU, CC BY-SA 2.0

Vielseitig nach Ihren Wünschen
PRIVATE ZUSATZVORSORGE

Zur privaten Zusatzvorsorge gehört die private Rentenversicherung ebenso wie die klassische Kapitallebensversicherung. Die Produkte der dritten Schicht des Drei-Schichten-Modells müssen nicht notwendigerweise der Altersvorsorge dienen, können dies aber tun.

Beiträge aus diesen Kapitalanlageprodukten erhalten keine steuerliche Förderung. Sie werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Leistungen aus diesen Produkten werden unterschiedlich besteuert. Hinsichtlich der Beleihbarkeit, Vererbbarkeit und Übertragbarkeit bieten diese Produkte hingegen eine hohe Flexibilität. Einige Formen der privaten Zusatzversorgung haben wir für Sie in unseren Downloads zusammengestellt.

Lassen Sie sich umfassend und kompetent zum Thema private Zusatzvorsorge beraten. Ganz unverbindlich. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

nick farnhill, „Timbavati elephants“, https://flic.kr/p/4hahRT, CC BY-SA 2.0

Der Chef sagt Danke. Das sollte er!
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Die betriebliche Altersversorgung ist als weitere Säule der Altersvorsorge eine Versorgungsleistung des Arbeitgebers, die er seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zusagt. Sie kann eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umfassen.

 

Die betriebliche Altersversorgung ist für alle Arbeitnehmer geeignet. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat seit dem 1. Januar 2002 einen Anspruch auf die so genannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers einen Teil des Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren. Der Betrieb übernimmt die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters. In einigen Branchen zahlen die Unternehmen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.

 

Bitte rufen Sie uns an, wir prüfen gemeinsam mit Ihnen und ggf. Ihrem Arbeitgeber, welche betriebliche Altersvorsorge für Sie passend ist und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf.

 

Weitere Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge (BAV), die Rahmenbedingungen und Formen der BAV können Sie sich vorab bei unseren Downloads ansehen.

Was? Der Staat schenkt mir Geld?
DIE RIESTER-RENTE

Die Riester-Rente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Die Riester-Rente wird vom Staat durch Zulagen und ggf. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug gefördert.

 

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Soziales die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.

 

Eine Riester-Rente kann als kapitalgedeckte oder auch als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden. Ebenso ist ein Bank- oder Fondssparplan möglich. Im 3-Schichten-Modell gehört die Riester-Rente in die zweite Schicht.

 

Lassen Sie sich von uns umfassend und kompetent zum Thema Riester-Rente beraten, ganz unverbindlich. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

 

Wenn Sie sich vorab genauer über die Riester-Rente infomieren möchten, finden Sie unter unseren Downloads Zusammenfassungen zu den Eigenschaften der Riester-Rente, zur Zulagenhöhe und zu den zulageberechtigten Personen.

Holly Occhipinti, „Feeling Old!“, https://flic.kr/p/fdf9rM, CC BY-SA 2.0

Was? Der Staat schenkt mir Geld?
DIE RIESTER-RENTE

Die Riester-Rente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Die Riester-Rente wird vom Staat durch Zulagen und ggf. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug gefördert.

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Soziales die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.

Eine Riester-Rente kann als kapitalgedeckte oder auch als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden. Ebenso ist ein Bank- oder Fondssparplan möglich. Im 3-Schichten-Modell gehört die Riester-Rente in die zweite Schicht.

Lassen Sie sich von uns umfassend und kompetent zum Thema Riester-Rente beraten, ganz unverbindlich. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Wenn Sie sich vorab genauer über die Riester-Rente infomieren möchten, finden Sie unter unseren Downloads Zusammenfassungen zu den Eigenschaften der Riester-Rente, zur Zulagenhöhe und zu den zulageberechtigten Personen.